| 04.01.2012 - AC Eintracht Frankfurt gesperrt und handlungsunfähig |
Der AC Eintracht Frankfurt ist vom Rechtsausschuss kürzlich mit einer Teilnahmesperre für jegliche
ringersportliche Veranstaltungen belegt worden. Diese Sperre gilt solange, bis der ACE ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen nachgekommen ist. |
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Wie das Amtsgericht Frankfurt am Main gegenüber dem Rechtsausschuss schriftlich bestätigt hat, konnten die vom ACE beantragten Änderungen (Namens- und Vorstandswechsel) auf Grund formeller Mängel bisher nicht eingetragen werden. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass damit ein Vereinswechsel der ACE-Sportler bereits an den Formalitäten scheitert. Beim ACE ist derzeit keine befugte Person vorhanden, welche die für einen Vereinswechsel erforderliche Freigabeerklärung (siehe § 7 Nr. 5 Startberechtigungsbestimmungen) abgeben kann.
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