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Aktuell 
04.01.2012 - AC Eintracht Frankfurt gesperrt und handlungsunfähig
Der AC Eintracht Frankfurt ist vom Rechtsausschuss kürzlich mit einer Teilnahmesperre für jegliche
ringersportliche Veranstaltungen belegt worden. Diese Sperre gilt solange, bis der ACE ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Wie das Amtsgericht Frankfurt am Main gegenüber dem Rechtsausschuss schriftlich bestätigt hat, konnten die vom ACE beantragten Änderungen (Namens- und Vorstandswechsel) auf Grund formeller Mängel bisher nicht eingetragen werden. Die Vereine werden darauf hingewiesen, dass damit ein Vereinswechsel der ACE-Sportler bereits an den Formalitäten scheitert. Beim ACE ist derzeit keine befugte Person vorhanden, welche die für einen Vereinswechsel erforderliche Freigabeerklärung (siehe § 7 Nr. 5 Startberechtigungsbestimmungen) abgeben kann.

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